Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18.10.2026

1 Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Ralph Ratz, handelnd unter ReCons – Reliance and Consulting, Wiesenstr. 73, 76684 Östringen, Deutschland, E-Mail: info@recons.de, Telefon: +49 30 75438969, nachfolgend „Anbieter”.

1.2 Sie erfassen nach Maßgabe der jeweiligen Beauftragung IT-Beratung, technische Dienstleistungen, Softwareentwicklung, die Bereitstellung von Software und digitalen Inhalten, Schulungen, technische Energie- und Wärmekonzepte sowie den Verkauf dazugehöriger Hardware. Für die Plattform Gawaana gelten deren besondere Nutzungsbedingungen. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die tatsächlich vereinbarten Leistungen.

1.3 Kunden können Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder sonstige rechtsfähige Organisationen sein. Eine gemeinnützige Tätigkeit oder ehrenamtliche Vertretung führt nicht automatisch zu einem Verbrauchervertrag. Maßgeblich sind die Vertragspartei und der Zweck des Geschäfts.

1.4 Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Bedingungen von Unternehmerkunden gelten nur, soweit der Anbieter ihrer Einbeziehung zugestimmt hat.

2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

2.1 Beschreibungen auf der Website laden zur Anfrage ein; eine Online-Bestellung über die Website ist nicht vorgesehen. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots zustande, etwa durch eine Auftragsbestätigung in Textform. Ein ausdrücklich verbindliches Angebot kann innerhalb seiner Bindungsfrist durch den Kunden angenommen werden. Eine rein technische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet ist.

2.2 Vor Abschluss eines Verbrauchervertrags erhält der Kunde mit dem Angebot die wesentlichen Leistungsmerkmale, Gesamtpreise, Laufzeiten, gegebenenfalls Liefer- und Rücksendekosten und die sonstigen gesetzlich erforderlichen Informationen.

2.3 Vertragssprache ist Deutsch, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Angebote, diese Bedingungen und die Vertragsbestätigung werden dem Kunden in speicherbarer Form bereitgestellt. Für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verbraucherverträge werden die erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.

3 Umfang und Art der Leistung

3.1 Angebot, Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls Projektvertrag bestimmen Umfang, Termine, Verantwortlichkeiten und Vergütung. Beratung und Unterstützung werden als Dienstleistungen erbracht, soweit kein bestimmter Erfolg vereinbart ist. Wird ein bestimmtes abnahmefähiges Ergebnis geschuldet, gelten die werkvertraglichen Regeln; bei Waren die kaufrechtlichen und bei digitalen Produkten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

3.2 Betriebsleistungen, Überwachung, Wartung, Rufbereitschaft, feste Reaktionszeiten und Verfügbarkeitszusagen bestehen nur im vereinbarten Umfang. Die allgemeine Beschreibung eines möglichen Serviceangebots begründet noch keine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft.

3.3 Änderungen des Leistungsumfangs werden mit ihren Auswirkungen auf Vergütung und Termine abgestimmt. Eine zusätzliche Vergütung setzt eine entsprechende Vereinbarung oder einen gesetzlichen Anspruch voraus.

4 Mitwirkung und Zugriff auf Systeme

4.1 Der Kunde stellt die für den Auftrag erforderlichen Informationen, berechtigten Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig bereit. Eingriffe in produktive Systeme werden im vereinbarten Umfang und mit den notwendigen Berechtigungen vorgenommen. Sicherheitsanforderungen und Änderungsvorgaben des Kunden werden vor Beginn abgestimmt.

4.2 Vor Änderungen werden die Verantwortlichkeiten für Sicherung, Wiederherstellung und Prüfung der betroffenen Daten und Systeme festgelegt. Eigene gesetzliche oder übernommene Sicherungspflichten des Anbieters bleiben bestehen. Eine Mitwirkungspflicht begründet keinen pauschalen Haftungsausschluss bei Datenverlust.

4.3 Verzögert sich ein Auftrag durch fehlende erforderliche Mitwirkung, informiert der Anbieter über die Auswirkungen. Terminverschiebungen und etwaige Mehrvergütung richten sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen.

5 Vergütung, Zahlung und Aufwendungen

5.1 Maßgeblich ist die vereinbarte Vergütung, etwa ein Festpreis oder eine Vergütung nach dokumentiertem Zeitaufwand. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und weiterer zwingender Preisbestandteile angegeben. Gegenüber Unternehmern können ausdrücklich bezeichnete Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart werden.

5.2 Reisezeiten, Fahrt- und Übernachtungskosten, Versand, Zoll und sonstige Nebenkosten werden nur im vereinbarten beziehungsweise gesetzlich geschuldeten Umfang berechnet. Gegenüber Verbrauchern sind erforderliche Zusatzkosten oder ihre Berechnungsweise vor Vertragsschluss anzugeben.

5.3 Fälligkeit und Abschläge richten sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Rechnung allein begründet keine hiervon abweichende Vorleistungspflicht. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen. Der Anbieter kann elektronische Rechnungen im vereinbarten beziehungsweise gesetzlich vorgesehenen Format bereitstellen.

6 Software, Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

6.1 Für beauftragte Software, Dokumentationen und andere Arbeitsergebnisse richtet sich der Nutzungsumfang nach dem Vertrag. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde die zur vereinbarten Verwendung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Für eine dauerhafte Überlassung entstehen diese mit vollständiger Zahlung; für befristete Angebote gelten sie für den vereinbarten Nutzungszeitraum. Zwingende gesetzliche Befugnisse bleiben bestehen.

6.2 Ob Quellcode, Entwicklungsunterlagen, Installation, Schulung oder laufender Support geschuldet sind, wird in der Leistungsbeschreibung geregelt. Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben beim jeweiligen Berechtigten. Für Open-Source- und Fremdkomponenten gelten die zugehörigen Lizenzbedingungen; diese dürfen nicht durch eine entgegenstehende pauschale Klausel verdrängt werden.

6.3 Technische Voraussetzungen, unterstützte Systeme, Kompatibilität und wesentliche Einschränkungen werden vor Vertragsschluss beschrieben. Gesetzlich geschuldete Sicherheits- und Funktionsaktualisierungen bleiben auch ohne gesonderten Wartungsvertrag geschuldet. Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte gelten insbesondere §§ 327 ff. BGB.

7 Hardware, Lieferung und Eigentum

7.1 Soweit der Anbieter selbst Verkäufer ist, schuldet er die vereinbarte Ware. Produkt, Zustand, Liefergebiet, Lieferzeit, Lieferkosten und gegebenenfalls vereinbarte Installation ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine Herstellerbeschreibung ersetzt keine individuelle Zusicherung einer bestimmten Wirtschaftlichkeit.

7.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters. Gegenüber Verbrauchern richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Regeln; das bloße Absenden überträgt das Transportrisiko nicht generell auf den Verbraucher.

7.3 Gesetzliche Mängelrechte richten sich gegen den Anbieter als Verkäufer. Sie werden nicht auf Herstellergarantien oder Ansprüche gegen Lieferanten beschränkt. Für Waren mit digitalen Elementen bleiben die gesetzlichen Aktualisierungspflichten unberührt.

8 Energie-, Mining- und Wärmekonzepte

8.1 Technische Konzepte und Wirtschaftlichkeitsberechnungen beruhen auf den jeweils dokumentierten Eingangsdaten und Annahmen. Dazu können Strompreise, Betriebszeiten, Wirkungsgrade, Wärmebedarf, Hardwarewerte sowie für Mining-Erträge Netzwerkparameter und Wechselkurse gehören. Eine bestimmte Ersparnis, Amortisationszeit, Rendite oder zukünftige Ertragsentwicklung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit oder Garantie vereinbart ist. Pflichten zur fachgerechten und nachvollziehbaren Berechnung bleiben bestehen.

8.2 Ausführung, Elektroanschluss, hydraulische Einbindung, erforderliche Genehmigungen und Sicherheitsprüfungen werden im Projekt ausdrücklich zugeordnet. Die Einbindung in Heizung und Warmwasser erfolgt durch einen Heizungsfachbetrieb, die Elektroinstallation durch einen Elektrofachbetrieb. Arbeiten, die eine besondere Fachqualifikation oder Zulassung verlangen, dürfen nur durch hierfür befugte Personen ausgeführt werden.

8.3 Bei einer Vermittlung wird vor Vertragsschluss kenntlich gemacht, welcher Lieferant, Energieanbieter oder Fachbetrieb Vertragspartner der jeweiligen Fremdleistung wird. Wird der Anbieter selbst mit einer Gesamtleistung beauftragt, bleibt er für seine Vertragspflichten verantwortlich; der Einsatz eines Partners beseitigt diese Verantwortung nicht.

8.4 Verwahrung von Kryptowerten, der Betrieb von Wallets für Kunden, die Abwicklung von Mining-Auszahlungen und weitergehende Handels- oder Finanzdienstleistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn dies gesondert rechtlich und technisch vereinbart wurde. Eine technische Mining-Beratung allein umfasst solche Leistungen nicht.

9 Abnahme und Mängelrechte

9.1 Bei Werkleistungen prüft der Kunde das bereitgestellte Ergebnis innerhalb einer angemessenen Frist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme gesetzlich nicht verweigert werden. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein; bei Verbrauchern ist die besondere Belehrung nach § 640 Absatz 2 BGB zu beachten. Reines Schweigen oder die Nutzung einer Dienstleistung gilt nicht allgemein als Abnahme.

9.2 Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte. Der Kunde soll Störungen nachvollziehbar beschreiben und die erforderliche Fehlersuche ermöglichen. Zwingende Ansprüche werden nicht von der Einhaltung einer zusätzlichen kurzen Meldefrist abhängig gemacht.

10 Laufzeit und Beendigung

10.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Einzelvertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Kündigungsrechte bei Dienst- und Werkverträgen sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben bestehen. Eine pauschale Stornovergütung wird nicht vereinbart; etwaige Vergütungsansprüche und anzurechnende Ersparnisse richten sich nach dem Gesetz.

10.2 Eine automatische Verlängerung muss vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart und transparent beschrieben sein. Soweit § 309 Nummer 9 BGB anwendbar ist, verlängern sich Verbraucherverträge nach der Erstlaufzeit nur auf unbestimmte Zeit und sind dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Eine hierfür vereinbarte Erstlaufzeit darf zwei Jahre nicht überschreiten; eine Kündigungsfrist vor deren Ende darf höchstens einen Monat betragen.

10.3 Kündigungen können mindestens in Textform, etwa per E-Mail an info@recons.de, erklärt werden.

11 Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Die Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Betriebsinformationen vertraulich. Zulässige Offenlegungen, insbesondere aufgrund gesetzlicher Pflichten und gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichteten notwendigen Dienstleistern oder Beratern, bleiben möglich. Eine Veröffentlichung von Kundenreferenzen oder vertraulichen Projektdaten setzt eine entsprechende Berechtigung voraus.

11.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erläutert die Datenschutzerklärung. Soweit Auftragsverarbeitung vorliegt, wird vor Beginn die erforderliche Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO geschlossen. Die Einbeziehung dieser AGB stellt keine Einwilligung in Werbung, Tracking oder eine sonstige zusätzliche Datenverwendung dar.

12 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Eine Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels bleibt unberührt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Übrigen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die vertragsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Verbraucherrechte und die gesetzlich nicht beschränkbare Haftung bleiben unberührt. Eine Haftungsfreistellung allein wegen eines kostenlosen Tarifs wird hierdurch nicht vereinbart.

13 Verbraucherwiderruf

Verbrauchern stehen bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme einschlägig ist. Nachfolgend sind Dienstleistungen und der Standardfall einer einheitlichen Warenlieferung getrennt geregelt. Bei digitalen Inhalten ist zusätzlich der gesonderte Hinweis maßgeblich. Die zutreffende Belehrung ist dem konkreten Vertrag zuzuordnen und rechtzeitig bereitzustellen.

14 Recht und Streitbeilegung

14.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates anwendbar, soweit sie ohne diese Rechtswahl gelten würden. Für Verbraucher wird kein vom Gesetz abweichender ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.2 Wir sind nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme bleibt unberührt.

14.3 Änderungen bereits bestehender Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage. Die Veröffentlichung neuer AGB und das Schweigen eines Kunden ändern einen laufenden Vertrag nicht automatisch. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt an ihrer Stelle das Gesetz; im Übrigen richtet sich die Wirksamkeit des Vertrags nach den gesetzlichen Regeln.

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen und digitale Dienstleistungen

Widerrufsrecht

Als Verbraucher können Sie den Vertrag ab seinem Abschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen.

Erklären Sie den Widerruf eindeutig gegenüber Ralph Ratz, ReCons – Reliance and Consulting, Wiesenstr. 73, 76684 Östringen, Deutschland, E-Mail: info@recons.de, Telefon: +49 30 75438969. Sie können dafür beispielsweise eine E-Mail oder einen Brief senden. Das nachstehende Formular ist eine freiwillige Hilfe. Für die Einhaltung der Frist genügt es, Ihre Erklärung rechtzeitig abzusenden.

Folgen des Widerrufs

Nach Eingang Ihres Widerrufs erstatten wir sämtliche von Ihnen erhaltenen Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen. Dazu gehören gegebenenfalls Kosten einer Standardlieferung; Mehrkosten einer von Ihnen gewählten teureren Lieferart sind ausgenommen. Für die Erstattung verwenden wir das ursprüngliche Zahlungsmittel, wenn Sie nicht ausdrücklich einer anderen kostenfreien Erstattungsart zugestimmt haben. Für die Erstattung berechnen wir keine Entgelte.

Haben Sie ausdrücklich den Beginn einer entgeltlichen Dienstleistung während der Widerrufsfrist verlangt und wurden Sie ordnungsgemäß über den Widerruf und einen möglichen Wertersatz informiert, ist der bis zum Widerruf erbrachte Anteil angemessen zu vergüten. Maßstab ist grundsätzlich der Anteil am vereinbarten Gesamtumfang; ist der Gesamtpreis unverhältnismäßig, ist der Marktwert maßgeblich. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt worden sein.

Vorzeitiges Erlöschen

Bei einer entgeltlichen Dienstleistung endet das Widerrufsrecht vorzeitig erst mit deren vollständiger Erfüllung und nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Dazu gehören die ausdrückliche Zustimmung zum Leistungsbeginn während der Frist und die Bestätigung der Kenntnis, dass das Recht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist die erforderliche Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

Widerrufsbelehrung für eine einheitliche Warenlieferung

Widerrufsrecht

Als Verbraucher können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Bei einer einheitlichen Lieferung beginnt diese Frist, wenn Sie oder eine von Ihnen benannte Person, die nicht der Frachtführer ist, die Ware erhalten haben.

Erklären Sie den Widerruf eindeutig gegenüber Ralph Ratz, ReCons – Reliance and Consulting, Wiesenstr. 73, 76684 Östringen, Deutschland, E-Mail: info@recons.de, Telefon: +49 30 75438969. Eine E-Mail oder ein Brief genügt. Das nachstehende Formular ist freiwillig. Die fristgerechte Absendung der Erklärung wahrt die Frist.

Rückzahlung und Rücksendung

Wir erstatten nach Zugang des Widerrufs innerhalb von höchstens 14 Tagen die erhaltenen Zahlungen einschließlich der Kosten unserer günstigsten Standardlieferung. Von Ihnen gewählte zusätzliche Lieferkosten einer teureren Versandart sind ausgenommen. Die Erstattung erfolgt über das ursprüngliche Zahlungsmittel, wenn nicht ausdrücklich eine andere kostenfreie Art vereinbart wurde. Dafür entstehen keine Erstattungsentgelte.

Wir dürfen die Rückzahlung solange zurückhalten, bis wir die Ware zurückerhalten oder Sie deren Rücksendung nachgewiesen haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Das gilt nicht, wenn wir angeboten haben, die Ware selbst abzuholen.

Senden oder übergeben Sie die Ware spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Widerrufserklärung an Ralph Ratz, ReCons – Reliance and Consulting, Wiesenstr. 73, 76684 Östringen, Deutschland. Für die Frist zählt die rechtzeitige Absendung. Die unmittelbaren Rücksendekosten tragen Sie. Bei Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, werden die Rücksendekosten auf höchstens den im jeweiligen Angebot für diese Ware angegebenen Betrag geschätzt.

Für eine Wertminderung müssen Sie nur aufkommen, soweit sie durch einen Umgang entstanden ist, der für die Prüfung von Art, Eigenschaften und Funktion der Ware nicht erforderlich war, und Sie ordnungsgemäß über den Widerruf informiert wurden.

Besondere Hinweise zu Waren und digitalen Inhalten

Bei mehreren getrennten Warenlieferungen, Teilstücken oder regelmäßigen Lieferungen muss vor Vertragsschluss die hierfür passende gesetzliche Belehrungsvariante bereitgestellt werden. Die vorstehende Warenbelehrung beschreibt nur die einheitliche Lieferung. Eine individuelle Auswahl oder normale Konfiguration von Serienhardware schließt den Widerruf nicht automatisch aus; gesetzliche Ausnahmen sind im Einzelfall zu prüfen.

Bei entgeltlichen digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsschluss. Für die Erklärung und Rückzahlung gelten die vorstehend genannten Kontaktwege und Erstattungsgrundsätze. Ein vorzeitiges Erlöschen setzt den tatsächlichen Leistungsbeginn, die vorherige ausdrückliche Zustimmung zum Beginn während der Frist, die Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen mit Leistungsbeginn und die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung voraus. Eine vorangekreuzte Auswahl oder eine bloße AGB-Zustimmung genügt nicht. Bei Widerruf digitaler Inhalte ist kein Wertersatz zu leisten. Für fortlaufende digitale Dienstleistungen gilt die hierfür vorgesehene Dienstleistungsregelung.

Muster für eine Widerrufserklärung

Bitte nur ausfüllen und übermitteln, wenn Sie einen Vertrag widerrufen möchten. Sie können den Widerruf auch anders eindeutig erklären.

Empfänger: Ralph Ratz, ReCons – Reliance and Consulting, Wiesenstr. 73, 76684 Östringen, Deutschland; E-Mail: info@recons.de.

Hiermit widerrufe ich / widerrufen wir den Vertrag über folgende Ware beziehungsweise Leistung:

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Bestellt beziehungsweise Vertrag abgeschlossen am: ________________________

Ware erhalten am, soweit einschlägig: ____________________________________

Name der widerrufenden Person oder Personen: ____________________________

Anschrift: ___________________________________________________________

Datum: ______________________________________________________________

Unterschrift, nur bei einer Erklärung auf Papier: __________________________